Bis zum 7. Juni ist Radio TEDDY als bundesweiter Sender gesetzlich verpflichtet, Wahlwerbung zur Europawahl am 9. Juni 2024 auszustrahlen. Alle Fragen zu diesem Thema beantworten wir hier.
Warum strahlt Radio TEDDY Wahlwerbung aus?
Bundesweite Rundfunkveranstalter sind gesetzlich verpflichtet, Parteien während ihrer Beteiligung an Wahlen angemessene Sendezeit einzuräumen. Radio TEDDY hat eine bundesweite Sendezulassung und ist damit gesetzlich verpflichtet Wahlwerbung auszustrahlen.
Welche Parteien dürfen im Radio werben?
Alle vom Wahlleiter zugelassenen Parteien erhalten die Möglichkeit, Wählerinnen und Wähler per Wahlwerbung über ihre Ziele zu informieren. Einzelne, zugelassene Parteien dürfen nicht abgelehnt werden. Radio TEDDY hat keinen Einfluss darauf, ob und welche Partei vom Angebot der Wahlwerbung Gebrauch macht.
Warum werden in einem Programm für Kinder und Eltern Wahlwerbespots ausgestrahlt?
Bundesweite Rundfunkveranstalter sind gesetzlich verpflichtet, Wahlwerbung auszustrahlen. Beschränkungen für die Ausstrahlung politischer Werbung für Radiosender, die auch Kinder als Zielgruppe haben, gibt es nicht. Vielmehr sieht der Gesetzgeber vor, dass bundesweite Rundfunkveranstalter, zu denen Radio TEDDY gehört, aufgrund ihrer Hörerreichweite, allen Parteien im Vorfeld von Wahlen angemessene Werbezeiten einräumen müssen.
Wie wird die Sendezeit für die Parteien ermittelt?
Die Sendezeit für Wahlwerbung ist entsprechend § 5 Abs. 1 des Parteiengesetzes (PartG) anteilig zuzumessen. Ebenso ist geregelt, in welchem Zeitraum vor der Wahl gesendet werden darf und auf welchen Sendeplätzen.
Warum läuft Wahlwerbung im Tagesprogramm?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass im Hörfunksender Wahlwerbung in der Zeit zwischen 06:00 und 19:00 Uhr ausgestrahlt werden muss.
Muss Wahlwerbung besonders gekennzeichnet sein?
Wahlwerbung muss außerhalb des Wirtschaftswerbeblocks ausgestrahlt werden und bedarf einer gesonderten Kennzeichnung. Radio TEDDY kommt diesem mit folgenden Programmhinweisen nach:
"Es folgt Wahlwerbung.
Radio TEDDY ist zur Ausstrahlung von Wahlwerbung gesetzlich verpflichtet.
Für den Inhalt sind ausschließlich die werbenden Parteien verantwortlich.
Alle Infos zum Thema Wahlwerbung gibt es auf radioteddy.de."
Am Ende der Wahlwerbung weist Radio TEDDY mit folgender Kennzeichnung darauf hin:
"Das war Wahlwerbung.
Radio TEDDY ist zur Ausstrahlung von Wahlwerbung gesetzlich verpflichtet. Für den Inhalt sind ausschließlich die werbenden Parteien verantwortlich. Alle Infos zum Thema Wahlwerbung gibt es auf radioteddy.de."
Darf ein Radiosender Wahlwerbespots wegen seines Inhalts ablehnen?
Nein, die Sender müssen Wahlwerbespots genau so ausstrahlen, wie die Parteien sie liefern. Eine Ablehnung kann nur erfolgen, wenn ein Spot offensichtlich gegen allgemeine Gesetze, insbesondere Strafvorschriften, verstößt.